Lagerfeuer, Grill & Co

Zu Schweden gehört für viele Urlauber das Lagerfeuer, der verträumte Blick in die Flammen und das Stockbrot oder das Würstchen über der Glut. Grillen über Kohle ist im Urlaub für mindestens genauso viele Gäste ein Muss. In der kalten Jahreszeit könnte man ja eigentlich auch ganz entspannt auch mal das Raclette anwerfen oder das Fondue.

Aber Lagerfeuer mitten im Wald? Fondue im Ferienhaus? Elektro-Grill auf der Veranda? Was davon geht im SchwedenParadies und was nicht?

Lagerfeuer

Das Schwedenparadies liegt mitten im småländischen Wald. Da – der rote Tupfen in der Bildmitte – da liegt das SchwedenParadies:

Bedingt durch diese Lage, ist offenes Lagerfeuer an unseren Ferienhäusern und in deren Nähe leider nicht gefahrlos möglich. Auch nicht, wenn in der Nähe jede Menge Wasser vorhanden ist… Es gibt daher keine Feuerstellen im SchwedenParadies und das Lagerfeuer auf eigene Faust ist bei uns ganzjährig nicht erlaubt. Auf Wunsch informieren wir unsere Gäste aber gerne über öffentliche Lagerfeuerstellen in nur wenigen Kilometern Entfernung, manche sogar direkt am See gelegen. Ab einer bestimmten Waldbrandwarnstufe wird Feuer im Freien durch die schwedischen Kommunen stufenweise eingeschränkt und regelmäßig zeitweise komplett verboten. Hier sind wir immer auf dem tagesaktuellen Stand.

Grillen über Holzkohle

An den Häusern stehen Kugelgrills in sauberem, gut nutzbarem Zustand zur Verfügung. Grillroste werden regelmäßig ersetzt. Meist finden sich an den Häusern etwas Grillkohle/Grillbriketts und Grillanzünder, ansonsten gibt es beides hier in jedem kleinen und größeren Supermarkt. Holz darf im Grill nicht verbrannt werden (netter Versuch…) und zum Anzünden nur geeigneter Grillanzünder verwendet werden. Die Grills sollen unter freiem Himmel betrieben werden, keinesfalls auf den überdachten Veranden der Häuser. Ist es (zu) windig bleibt der Grill aus. Wenn für offenes Feuer und Grillen wegen hoher Waldbrandgefahr kommunale Einschränkungen gelten, informieren wir darüber, gegebenenfalls liegt ein Hinweis im Grill. Sobald die Kommune Einschränkungen oder Verbote lockert, informieren wir unsere Gäste.

Gasgrill

Gibt es an unseren Häusern nicht. Das Gasflaschen-Handling bei Ferienhäusern ist aufwändig und schlecht planbar und nicht alle Gäste sind mit Gasgrills vertraut. Wenn sich jemand seinen Gasgrill mitbringen möchte, geht das. Es gilt beim Betrieb sinngemäß das gleiche, wie für den Holzkohlegrill. Natürlich abgesehen von Kohle und Anzündern. Kartuschengrills haben nix auf den Tischen verloren. Bei Feuerverboten gelten diese auch für Gasgrills: Offene Flamme – Feuer… Klar, oder?

Elektrogrill

Haben wir auch nicht in der Ausstattung der Häuser. Mitbringen geht natürlich. Aber auch, wenn der Elektrogrill, mangels offener Flamme, sicherer scheint, als Kohle- oder Gasgrills, möchten wir um Umsicht beim Betrieb bitten. Grundsätzlich gelten auch hier die entsprechenden Hinweise, wie für den Gasgrill und Holzkohlegrill. Elektrogrills dürfen nicht direkt auf den Außentischen stehen und nicht auf den überdachten Veranden betrieben werden. Angeschmolzene Tische braucht Niemand und tropfendes Fett sieht auf den Dielen nicht besonders schön aus. Auch, wenn es selbstverständlich sein sollte: Im Innern der Häuser ist die Benutzung eines Elektrogrills oder auch Tischgrills nicht erlaubt. Wie bei den anderen Grillarten, gelten kommunale Feuerverbote auch für Elektrogrills: Fett – heiße Oberfläche der Heizwendel – Flamme – Feuer… Sicherheit geht vor.

Raclette & Fondue

In den Häusern stehen keine Raclette-Grills oder Fondues bereit. Wir bitten unsere Gäste darum, beides zu Hause zu lassen, denn wir möchten nicht, dass Raclettes oder Fondues in den Häusern oder außen an den Ferienhäusern betrieben werden. Fieser Fett-Geruch in Vorhängen und Polstern, schmelzende Außentische oder flächendeckende Fettspritzer drinnen oder draußen sind Begleiterscheimungen auf die wir lieber, auch im Namen der nächsten Mieter des Hauses, verzichten.

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