Einfuhr von Alkohol nach Schweden

Ich finde es spannend, wie viel Zeit und Aufmerksamkeit diesem Thema von Vielen gewidmet wird. Ich hoffe, ich kann hier etwas Klarheit schaffen und die größte Angst nehmen, man müsste im Urlaub verdursten.

Keine Frage, auf das Glas Wein beim Abendessen oder das Bierchen beim Angeln soll im Urlaub niemand verzichten. Wenn man dazu aus einem Land kommt, in dem alkoholische Getränke etwas günstiger und mit weniger Aufwand zu haben sind, sollte man sich die ruhig mitbringen.

Darf man alkoholische Getränke nach Schweden einführen?

Ja, man darf bei der Einreise aus einem anderen EU-Land nach Schweden Alkohol steuerfrei mitbringen. Das gilt allerdings ausschließlich für den eigenen Bedarf (selbst, Familie), wenn man den Alkohol persönlich transportiert und über 20 Jahre alt ist.

Wieviel darf man mitbringen?

Es gibt formal keine Begrenzung für die Menge des Alkohols, er muss aber zum persönlichen Gebrauch für euch oder eure Familie bestimmt sein. Es darf auch Alkohol für eine Feier eingeführt werden, bei der ihr den Alkohol (ohne Berechnung!) ausschenken möchtet.

Also… wie viel denn nun genau???

Obwohl die eingeführte Menge nicht formal begrenzt ist, setzt der Zoll Grenzen für den persönlichen Bedarf an. Dabei handelt es sich pro Person (!) um 10 Liter Getränke mit mehr als 20% Alkohol, 20 Liter Getränke mit 15-22% Alkohol, um 90 Liter Wein mit 3,5-15% Alkohol und 110 Liter Bier mit mehr als 3,5% Alkohol. Diese Grenzen sind aber nicht verbindlich für die Beurteilung durch den Zoll. Letztlich entscheidet der/die Zöllner(in) nach eigenem Ermessen, ob ihr den Alkohol glaubhaft für den eigenen Bedarf oder für gewerbliche Zwecke einführt.

…das könnte schon Probleme beim Zoll geben…

Darf ich Alkohol für jemand anderen mitbringen?

Jein! In dem Moment, in dem ihr für den mitgebrachten Alkohol eine Bezahlung erhaltet, auch wenn es lediglich der Einkaufspreis ist, handelt es sich nicht mehr um Eigenbedarf! Einem Bekannten, Freund, Nachbarn, Vermieter  etc. Alkohol mitbringen und von ihm das Geld wiederbekommen, ist also auch kein Eigenbedarf! Jemandem eine Flasche Wein als Geschenk mitbringen, ist kein Problem (so lange er euch das Geschenk nicht bezahlen muss ;-))

Kann ich mich mit Alkohol in einem der Bordershops eindecken?

Wieder ein klares jein. Alles, was in Verpackungen ist, auf die in Deutschland kein Pfand gezahlt werden muss wie Wein, Wodka, Whisky etc. könnt ihr dort problemlos kaufen und mitnehmen. Alles, wofür in Deutschland Pfand erhoben wird, wie Bier, Softdrinks etc. werdet ihr nicht kaufen können, es sei denn, ihr habt den Nachweis dabei, dass ihr nicht in Deutschland wohnt. Der Hintergrund ist das deutsche Pfandsystem. Da euch niemand aus dem Bordershop heraus folgt, kann es ja sein, dass ihr pfandfreie Ware aus dem Bordershop mit nach Deutschland hinein und nach Hause nehmt und das Pfandsystem umgeht. Alle, die einen ausländischen Wohnsitz nachweisen können müssen zusätzlich eine Exporterklärung unterschreiben und versichern, dass sie die Ware relativ unverzüglich ausführen. Ihr könnt euch mit Wohnsitz in Deutschland das Ausfüllen dieser Exporterklärung ruhig sparen. An der Kasse ist die (in Deutschland pfandbewehrte) Ware weg und ihr verlasst den Shop ohne diese.

Fazit

Ihr seht, dem Mitbringen von ein paar Drinks, dem leckeren Wein oder auch ein paar Bier zum Angeln steht absolut nichts entgegen. Die Grenzen sind durchaus praxisgerecht, insbesondere für einen Urlaub. Wer dann noch die oben genannten personenbezogenen Grenzen für zu knapp bemessen hält, na ja… den Satz könnt ihr auch selbst zu Ende schreiben.

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