Grill

Ich habe diesen Beitrag im Blog nach vorne geholt, weil gerade ein gästeeigener Kartuschen-Gasgrill auf der Holz-Veranda unter dem Holz-Dach am Holz-Ferienhaus steht.

Nachdem wir vor einiger Zeit Gäste hatten, bei denen aus dem Holzkohlegrill offene Flammen bis unter das Verandadach geschlagen sind, reagieren wir auf Grills am Holz-Ferienhaus sensibel. Hinweise zum Brandschutz beim Grillen finden sich als Aushang im Ferienhaus, in der Infomappe im Ferienhaus und hier im Blog:

Am Ferienhaus steht euch zum Grillen über Holzkohle ein Kugelgrill in sauberem, gut nutzbarem Zustand zur Verfügung. Das Grillrost wird regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf erneuert.

Meist finden sich am Ferienhaus etwas Grillkohle/Grillbriketts und Grillanzünder, ansonsten gibt es beides hier in jedem kleinen und größeren Supermarkt.

Der Grill muss unter freiem Himmel betrieben werden, keinesfalls auf den überdachten Veranden der Häuser. Zum Betrieb dürfen handelsübliche Holzkohle oder Grillbriketts verwendet werden, zum Anzünden nur dafür vorgesehene Grillanzünder. Der Grill ist keine Feuerschale. Holz darf im Grill nicht verbrannt werden.

Wenn für offenes Feuer und Grillen wegen hoher Waldbrandgefahr kommunale Einschränkungen gelten, informieren wir euch darüber, gegebenenfalls liegt ein Hinweis im Grill.

Einen Gasgrill findet ihr bei uns nicht. Das Gasflaschen-Handling ist aufwändig und schlecht planbar und nicht alle Gäste sind mit Gasgrills vertraut. Wenn ihr euren Gasgrill mitbringen wollt, tut das. Es gilt beim Betrieb sinngemäß das gleiche, wie für den Holzkohlegrill. Natürlich abgesehen von Kohle und Anzündern. Gasgrills haben innen, unter dem Verandadach oder auf Tischen nix verloren. Bei Feuerverboten gelten diese auch für Gasgrills.

Elektrogrills gibt es bei uns auch nicht. Mitbringen könnt ihr sowas natürlich. Grundsätzlich gelten auch hier die entsprechenden Hinweise, wie für den Gasgrill und Holzkohlegrill. Elektrogrills dürfen nicht im Haus, nicht direkt auf den Außentischen und nicht auf den überdachten Veranden betrieben werden. Wie bei den anderen Grillarten, gelten kommunale Feuerverbote auch für Elektrogrills.